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Was ist das Landeserziehungsgeld?

Was ist das Landeserziehungsgeld?

Landeserziehungsgeld als Unterstützung
Landeserziehungsgeld als Unterstützung

Beim Landeserziehungsgeld handelt es sich um eine freiwillige Geldleistung, die im Anschluss an das Elterngeld in den Bundesländern Bayern, Sachsen und Thüringen gezahlt wird.

In Baden-Württemberg wurde die Zahlung von Landeserziehungsgeld zum 01.10.2012 für bis dahin noch nicht geborene Kinder eingestellt. Wie hoch die Leistung ist und welche Voraussetzungen daran geknüpft werden, ist in den einzelnen Bundesländern individuell geregelt.

Das Landeserziehungsgeld unterstützt Eltern ohne Kita-Platz

Das Landeserziehungsgeld ist darauf ausgerichtet, junge Eltern finanziell zu unterstützen, die sich für die Betreuung ihres Nachwuchses in den eigenen vier Wänden entschieden haben oder entscheiden mussten, weil ihnen kein geeigneter Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn Eltern die kompletten drei Jahre Elternzeit, die der Gesetzgeber vorsieht, in Anspruch nehmen wollen, können sie diese Familien fördernde Leistung beantragen. Das soll eine finanzielle Unterstützung sein und ist gewissermaßen als Ausgleich dafür gedacht, dass keine staatlichen Mittel in Anspruch genommen werden, mit denen ein Platz in einer Betreuungseinrichtung für unter dreijährige Kinder gefördert wird.

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Das heißt in aller Regel aber auch, dass Eltern, die ihr Kind nach Wegfall des Elterngeldes in eine Betreuungseinrichtung geben, kein Landeserziehungsgeld bekommen können. So kann man jedoch auch für junge Familien die Betreuung absichern.

Landeserziehungsgeld wird auf Antrag rückwirkend für einen Monat vor der Antragstellung gezahlt und kann frühestens drei Monate vorher beantragt werden. Es wird entweder ab dem 2. oder 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt.

Grundvoraussetzung für die Bewilligung von Landeserziehungsgeld ist, dass für das Kind seit dem 14. Lebensmonat kein Platz in einer Kita in Anspruch genommen wurde, der staatlich gefördert wird. Die Beträge, die in den einzelnen Bundesländern gezahlt werden, sind unterschiedlich hoch und liegen zwischen 150 und maximal 300 Euro. Bei der Höhe der monatlichen Leistung spielt unter anderem eine Rolle, um das wievielte Kind es sich handelt und wie alt das betreffende Kind ist. Die Dauer der Leistung ist auf maximal 12 Monate begrenzt.

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Das Landeserziehungsgeld ist abhängig vom Einkommen der Eltern

Landeserziehungsgeld soll insbesondere junge Familien mit geringem Einkommen unterstützen.

Das Landeserziehungsgeld wird trotz Erwerbstätigkeit des Antragstellers gezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreitet und bestimmte Verdienstobergrenzen nicht überschritten werden. Von daher liegen die Einkommensgrenzen für Alleinerziehende bei unter 15.000 Euro und für Ehepaare bei 17.100 Euro.

Werden jungen Eltern andere einkommensabhängige Sozialleistungen gewährt, darf das Landeserziehungsgeld nicht als Einkommen herangezogen werden. Es ist immer eine zusätzliche Leistung, die Familien fördernd wirken soll. Das Landeserziehungsgeld muss schriftlich beantragt werden. Mit dem Antrag sind Verdienstbescheinigungen des Antragstellers sowie des Ehegatten oder Lebenspartners und die Geburtsurkunde des Kindes einzureichen. Entsprechende Antragsformulare können bei den Elterngeldstellen in den betreffenden Bundesländern angefordert werden. Genauere Informationen können interessierte Eltern bei den Elterngeldstellen im jeweiligen Bundesland oder online, auf entsprechenden Plattformen, bekommen. Wenn am 01. August 2013 bundesweit das Betreuungsgeld eingeführt wird, dann wird das Landeserziehungsgeld in der bestehenden Form sicherlich abgeschafft.

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Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Martin Dworschak

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