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Angelseen in Bayern – braucht man einen Schein?

Angelseen in Bayern – braucht man einen Schein?

Angeln in Bayern
Angeln in Bayern

Auch wenn für Bayern oftmals Sonderregeln gelten, so gelten für die bayrischen Angelseen jedoch genau die gleichen Richtlinien wie für die Gewässer in den anderen Bundesländern.

Um an jeglichen Gewässern in Bayern mit der Handangel fischen zu dürfen, benötigt man den staatlichen Fischereischein. Ohne dieses Dokument darf man auch in Bayern nicht seiner Leidenschaft für den Angelsport nachgehen.

Dieser Schein kann mit Erreichen des 14. Lebensjahres erworben werden und bietet somit deutschlandweit die Berechtigung mit der Handangel tätig zu werden. Dieser staatliche Fischereischein gilt als Freigabe auf Lebenszeit und kostet nur einen geringen Geldbetrag. Neben dem Fischereischein benötigt man allerdings noch mehr Dokumente, um in Bayern angeln zu dürfen. Zum einen muss mit dem Erwerb des staatlichen Fischereischeins eine Fischereiabgabe entrichtet werden. Solange diese Abgabe entrichtet ist, gilt der Fischereischein als aktiv.

Beispiel-Lernvideo des Programms „Angler- & Fischerprüfung“

Schein bleibt aktiv

Es gibt die Möglichkeit diese Abgabe für fünf Jahre oder auf Lebenszeit zu entrichten. Geht man davon aus, dass man diese Abgabe nur auf 5 Jahre entrichtet hat, so wird der staatliche Fischereischein nach Ablauf dieser Frist inaktiv.

Solange man dann keine weitere Gebühr entrichtet hat, hat man keinerlei Berechtigung mit der Handangel in deutschen Gewässern zu angeln. Durch eine weitere Zahlung der Fischereiabgabe tritt die Wirksamkeit des Fischereischeins sofort wieder in Kraft und es kann dem eigenen Hobby weiter nachgegangen werden.

Bei der Entrichtung der Abgabe auf Lebenszeit entfällt diese regelmäßige Verlängerung selbstverständlich. Da jedoch die Preise nach Alter gestaffelt sind, also von der restlichen statistischen Lebenszeit abhängen, ist es gerade für junge Angler oftmals zu teuer die Abgabe auf Lebenszeit zu bestreiten. Als Erwachsener mit eigenem Einkommen jedoch sollte man diese Abgabe einmal in voller Höhe leisten, sodass man sich fortan nicht mehr darum zu kümmern braucht.

Fischen am Teich

Was fehlt noch?

Um an bayrischen Seen und Gewässern angeln zu dürfen, fehlt leider immer noch eine weitere Berechtigung.

Für jedes Gewässer, an welchem man angeln möchte, benötigt man einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten, also in der Regel des Besitzers des Gewässers. Also eine Karte, die vom Eigentümer des Gewässers ausgestellt wird und dem Angler die Ausübung des Angelsportes an genau diesem Gewässer erlaubt. Dies hat vor allem biologische Gründe. Um einer Überfischung vorzubeugen gibt es diese Beschränkungen.

Auch wenn es oftmals ärgerlich für den Angler ist, so ist es langfristig gesehen doch von Vorteil. Gerade Seen müssen ihre Fischpopulation stabil halten, da keine neuen Fische hinzukommen können. Somit garantiert der Fischereiberechtigte auch mit seiner vergebenen Karte, dass in den Gewässern ausreichend Fische vorhanden sind und der Angler somit nicht in einem leeren See versucht seinen Fang zu machen. Ein Angler, der früh genug vorsorgt und sich für die jeweiligen Gewässer eine passende Berechtigungskarte besorgt, wird an bayrischen Seen schnell glücklich werden. Ruhe und Frieden inmitten einer unberührten Natur und ein ausreichender Fischbestand sorgen für eine erfolgreiche Angelsaison.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Angelo Garibaldi

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