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Studium & Studiengebühren in Bayern | Das Volksbegehren

Studium & Studiengebühren in Bayern | Das Volksbegehren

Volksbegehren in Bayern
Volksbegehren in Bayern

Wie in dem ersten Teil dieses Artikels beschrieben wurde, gibt es bereits seit 2006 die Studiengebühren in Bayern. Jede Universität ist dabei frei in der Entscheidung, wie hoch die Gebühren ausfallen sollen.

Auch wenn die Höchstgrenze auf 500 Euro festgelegt wurde, sind die Kosten für viele Studenten kaum aufzubringen. Das ist auch der Grund, warum immer mehr sich in den Fernuniversitäten eingeschrieben haben.

Dieser Weg wird jedoch wohl für die meisten wohl bald ein Ende haben können. Die Studiengebühren sollen mittels eines Volksbegehren gekippt werden. Doch viele wissen leider nicht, wie so ein Volksbegehren abläuft und welche Möglichkeiten man dadurch hat. Letztendlich kann es immerhin dafür sorgen, dass die Gebühren endlich abgeschafft werden. Damit hätten auch diejenigen wieder eine Möglichkeit zu studieren, die sich die Kosten nicht leisten konnten.

Du +4! – Let it snow… beim Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern

Wie läuft ein Volksbegehren ab?

Ein Volksbegehren wird als Instrument der direkten Demokratie bezeichnet. Diese direkte Demokratie wird dabei in drei Stufen eingeordnet. Die erste Stufe ist die Wahl. Dort kann jeder Bürger in bestimmten Angelegenheiten seine Wahl abgeben und diese damit bestärken.

Kommt es bei der Wahl zu einem Ergebnis, welches einem nicht zusagt, kann man versuchen das Ergebnis mithilfe eines Volksbegehren oder einer Volksinitiative zu beeinflussen. Dazu wird dann natürlich auch ein Antrag gestellt werden müssen.

Damit dieser erfolgreich abläuft, müssen innerhalb einer gesetzten Frist eine bestimmte Anzahl an Unterschriften gesammelt werden. Die genauen Zahlen kann dabei jedes Parlament selbst entscheiden und festhalten. Wird dieser Antrag auf das Volksbegehren vom Parlament nicht stattgegeben, kann es zu einem Volksentscheid kommen. Eine wichtige Information sollte man vor einem Antrag auf ein Volksbegehren jedoch wissen. Dieser Antrag darf nicht dazu dienen, um Entscheidungen bezüglich des Haushaltes zu kippen. Genauere Bedingungen dazu findet man in dem Volksentscheidsgesetz.

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch verteidigt Studiengebühren

Gerichtshof erlaubt Begehren in Bayern!

Bereits im Oktober 2012 kam die Meldung, dass dem Volksbegehren in Bayern bezogen auf die Studiengebühren stattgegeben wurde. Das Besondere an der Situation ist jedoch, dass normalerweise nicht das Gericht entscheidet, ob diesem Begehren stattgegeben wird oder nicht.

Doch in diesem Fall hatte sich das Innenministerium an den Gerichtshof gewendet, weil es der Meinung war, dieser Antrag wäre verfassungswidrig. Diese Meinung teilte der Gerichtshof jedoch nicht und gab dem Antrag statt.

Damit steht dem Volksbegehren nichts mehr im Weg und die Wähler können über diesen Antrag frei abstimmen. Die Wahl wird übrigens jetzt für Januar oder Februar erwartet. Bei der Abstimmung müssen sich die Wähler in einer Liste eintragen. Unterschreiben mehr als 10 Prozent der Bürger, wird der bayrische Landtag entscheiden müssen, ob das Volksbegehren umgesetzt wird oder nicht. Wird es nicht umgesetzt, wird es innerhalb von drei Monaten zu einem Volksentscheid kommen. Das Ergebnis des Entscheides ist bindend.

Die Wahrheit über die Studiengebühren – Thomas Hacker (FDP)

Fernstudium bleibt attraktiv!

Das Volksbegehren und deren Folgen wird sich zwar auf die Nachfrage von Fernstudiengängen auswirken, doch das „Duale System“ ist für viele noch immer eine klasse Möglichkeit. Dadurch, dass die Universitäten noch immer stark überlaufen sind, schreiben sich auch weiterhin immer mehr Studierende in die Fernuniversitäten ein.

Die Bedingungen sind dabei mit denen einer „normalen“ Universität gleichgesetzt. Vielen wird dadurch ermöglicht, direkt Praxiserfahrung im Unternehmen zu sammeln und nebenher zu studieren.

Außerdem ist die finanzielle Situation eines Studenten dadurch wesentlich entspannter. Auch wenn ein solches Studium in der Regel wesentlich mehr Disziplin erfordert. Weitere Infos zum Fernstudium in Deutschland kann man auf der verlinkten Webseite erhalten. Dort erfährt man auch, wie man ohne Hochschulreife studieren kann und welche Ausnahmeregelungen es alles gibt. Noch im Januar oder Februar wird übrigens ein Ergebnis des Volksbegehrens erwartet. Wie dieser ausfallen wird, ist äußerst spannend. Da nur noch Bayern und Niedersachsen an den Studiengebühren festhalten, wäre ein Wandel längst angebracht.

Weiterführende Artikel:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/studiengebuehren-gerichtshof-erlaubt-volksbegehren-in-bayern-a-862704.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)
http://www.studis-online.de/HoPo/art-463-studiengebuehren_bayern.php

Bildquelle
Artikelbild: ©panthermedia.net Matthias Kretschmann

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