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Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld in Bayern 2013

Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld in Bayern 2013

Landeserziehungsgeld in Bayern
Landeserziehungsgeld in Bayern

Viele Eltern in Bayern sind seit Jahresbeginn unsicher, auf welche staatlichen Leistungen sie genau Anspruch haben.

Anfang 2013 wurde immerhin bundesweit das Betreuungsgeld eingeführt und nun stellen sich viele Familien die Frage, was eigentlich der Unterschied zwischen dem bayrischen Landeserziehungsgeld und dem bundesweiten Betreuungsgeld ist und auf welche Leistungen eine Familie konkret Anspruch hat.

Um Klarheit zu schaffen, wird im Folgenden genau dieser Frage nachgegangen. Seit Beginn diesen Jahres wurde das Betreuungsgeld bundesweit und einheitlich eingeführt. Das Betreuungsgeld soll als Unterstützung für alle Eltern dienen, die ihre Kinder zu Hause selbst betreuen möchten. Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate bezogen werden. Insgesamt stehen 150€ den Eltern monatlich zu, die ihr Kind zu Hause betreuen. Durch diese Unterstützung soll die Erziehungstätigkeit der Eltern wertgeschätzt werden.

Die ganze Wahrheit über das Betreuungsgeld – Initiative Familienschutz

Landeserziehungsgeld

Das Landeserziehungsgeld gibt es in Bayern dagegen schon seit 1989. Um Familien finanziell zu unterstützen und Paare zu motivieren sich mit der Nachwuchsförderung auseinanderzusetzen, ist dies noch die bekannteste Methode.

Eltern werden direkt nach der Geburt des Kindes durch das Elterngeld finanziell unterstützt. Dieses Geld wird grundsätzlich für 12 Monate gezahlt. Danach haben Eltern die Möglichkeit das Landeserziehungsgeld zu beantragen. Anspruch auf diese Unterstützung haben aber nur Familien.

Dazu muss in diesen Familien ein Familienmitglied auf die Erwerbstätigkeit zugunsten des Kindes verzichten. Des Weiteren ist die staatliche Leistung von dem Einkommen der Eltern abhängig. Wer das Landeserziehungsgeld beziehen möchte, verpflichtet sich aber gleichzeitig zu einer Früherkennungsuntersuchung des Kindes. Die Unterstützung beträgt 150€ für das erste Kind, 200€ für das Zweite und 300€ für das dritte Kind. Das Bundesland Bayern möchte mit dem Landeserziehungsgeld, die Kindererziehung anerkennen und durch eine kleine finanzielle Leistung belohnen. Des Weiteren ist dieses Geld gerade für Familien mit knappen finanziellen Ressourcen vorgesehen, damit diese ihrem Kind das geben können, was es für ein gesundes Aufwachsen benötigt.

Rede zum Landeserziehungsgeld

Kritische Einschätzung

Das Landeserziehungsgeld und das Betreuungsgeld erkennen die Erziehungstätigkeit von Eltern finanziell an. Die Geburtenrate in Deutschland erreicht dennoch jedes Jahr aufs Neue einen erneuten Tiefstand.

Diese beiden staatlichen Finanzierungsmodelle könnten Paare motivieren, sich vermehrt auf die Nachwuchsförderung zu konzentrieren. Man muss jedoch auch bemerken, dass gerade in Bayern aber auch nun zwei verschiedene Modelle existieren, um Familien finanziell zu unterstützen.

Beide Modelle schränken die Gleichstellung von Mann und Frau ein, da meistens die Frauen auf die Karriere verzichten und der Kinder zu Liebe zu Hause bleiben. Daraus resultiert, dass vor allem das Betreuungsgeld die berufliche Entwicklung der Frau verhindert, welche für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern elementar ist.

[sws_green_box box_size=“640″] Hinzu kommt, dass die frühkindliche Bildung für die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung eines Kindes von großer Bedeutung ist und gerade durch den Kindergarten gefördert wird. Durch die beiden staatlichen Förderungsmittel werden die frühkindlichen Bildungschancen für Kinder eingeschränkt, was dazu führt das wichtige Kompetenzen nicht oder nur teilweise erlernt werden. [/sws_green_box]

Der Kontakt zu Gleichaltrigen, das gemeinsame Spielen und interagieren ist wichtig und wird durch das Landeserziehungsgeld eingeschränkt und durch die Einführung des Betreuungsgeldes verhindert. Zwar unterstützen beide staatlichen Gelder die Familien finanziell, doch die Entwicklung des Kindes wird gehemmt, ebenso wie die Gleichstellung der Frau auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft allgemein.

Betreuungsgeld | Verstehen Sie Spaß?


Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Arne Trautmann

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