1. Startseite
  2. »
  3. Reise
  4. »
  5. Geschichte
  6. »
  7. Jetzt red‘ i – die Geschichte des Volksbegehrens

Jetzt red‘ i – die Geschichte des Volksbegehrens

Jetzt red‘ i – die Geschichte des Volksbegehrens

Von: Tilman Weigel

Beim Direkte-Demokratie-Ranking des Vereins „Mehr Demokratie!“ liegt Bayern traditionell auf einem der vorderen Plätze. Auf Gemeindeebene geben die Volksentscheid-Lobbyisten den Bayern sogar eine 1,7. Auf Landesebene bekommt der Freistaat dagegen nur noch eine 3,4. Die Schuld gibt der Verband Bayerns obersten Richtern. Das Landesverfassungsgericht habe die Rechte des Volkes immer weiter eingeschränkt.

Wilhelm Hoegner (SPD) führte nach dem 2. Weltkrieg wieder Volksentscheide ein

Trotzdem haben die Bayern weit mehr Rechte als die Bürger in jedem anderen Flächenland. Für alle anderen Länder außer Berlin, Bremen und Hamburg vergibt der Verein Noten von 3,6 in Sachsen bis 6,0 im Saarland. Die Bayerische Verfassung sieht nicht nur die Möglichkeit von Volkabstimmungen über Gesetzesvorlagen vor. Die Bevölkerung kann die Regierung abwählen und jede Verfassungsänderung muss mit einer Volksabstimmung bestätigt werden.

Viele Elemente gehen auf Wilhelm Hoegner zurück, den Vorsitzenden des Vorbereitenden Verfassungsausschusses und Mitglied der Verfassunggebenden Nationalversammlung. Er war während des Dritten Reichs in die Schweiz geflohen und brachte von dort viele Anregungen mit. Doch die Idee der Direkten Demokratie in Bayern ist viel älter.

Ein Bürgerentscheid aus dem Jahr 2010 aus Kempten

Kommunale Direktdemokratie wurde schon kurz nach dem Sturz der Monarchie eingeführt. Die Regierung von Johannes Hoffmann (SPD) erlies am 21. Mai 1919 das sogenannte Selbstverwaltungsgesetz. Darin waren Auflösungs- und Sachbegehren auf Gemeindeebene vorgesehen. Bei einem Auflösungsbegehren konnte ein Viertel der Wahlberechtigten eine Abstimmung über eine Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderats verlangen. Ebenfalls ein Viertel der Wahlberechtigten war für ein Sachbegehren nötig. Damit zwang man den Rat, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Zu entscheiden hatten die Bürger dabei nichts. 1927 schaffte man es ganz ab.

Bis 1933 gab es mehr als 300 Bürgerentscheide, fast ausschließlich Auflösungsbegehren.
1920 wurde sogar die Auflösung des Münchner Stadtrats gefordert. Klar, dass die Nationalsozialisten von Bürgerbeteiligung und Direkter Demokratie nichts wissen wollten. Bis nach dem Krieg Wilhelm Hoegner erneut eine Volksabstimmung einführte, dieses Mal aber auf Landesebene. Der Politiker hatte zwar als Innenminister auch einen Entwurf für die Kommunalebene vorgelegt, der scheiterte jedoch am Widerstand der CSU.

So wurde für den Volksentscheid zum Nichtraucherschutz geworben, im Bild der Sprecher des Aktionsbündnisses Sebastian Frankenberger

Auf Landesebene tat sich zunächst ebenfalls wenig. Nach der Annahme der Bayerischen Verfassung durch das Volk 1946 gab es mehr als 20 Jahre keine Volksabstimmung mehr. Erst 1967 startete ein Volksbegehren, mit dem die Oppositionsparteien die bisher nach Konfession getrennten Volksschulen zu sogenannten Christlichen Gemeinschaftsschulen vereinen wollte. Die CSU kam dem allerdings mit einem eigenen Gesetzentwurf zuvor. Ähnlich erging es 1972 einem Begehren zur Rundfunkfreiheit, bei dem sich Initiatoren und Staatsregierung vor Gericht auf einen Kompromiß einigten.

So richtig in Fahrt kam die Volksgesetzgebung erst in den 1990er Jahren. 1995 war ein Volksentscheid erstmals direkt erfolgreich. Es war ausgerechnet der zur Einführung der Direkten Demokratie auf Kommunalebene. Seitdem wird in Bayerns Städten und Gemeinden regelmäßig abgestimmt. Bis 2010 fanden rund 1.000 Bürgerentscheide statt, von denen rund die Hälfte erfolgreich war.

Auch auf Landesebene war der Entscheid ein Startschuss. Neun Volksbegehren gab es seitdem – mehr als in den fast 50 Jahren zuvor. Der Senat wurde abgeschafft und das Rauchverbot verschärft. Manch Raucher verflucht seitdem die Tatsache, dass Wilhelm Hoegner im Dritten Reich ausgerechnet in die Schweiz geflohen war.

Ähnliche Beiträge