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Mathias Kneißl – Bayerns bekanntester Räuber und Mörder

Mathias Kneißl – Bayerns bekanntester Räuber und Mörder

Von: Sabine Hutter

foto-sabine-25Der Räuber Kneißl war ein bekannter bayerischer Räuber, dessen Leben in verschiedenen Büchern und Filmen aufgearbeitet wurde. Sein Zitat „De Woch fangt scho guad o“, das er angeblich bei der Urteilsverkündung aussprach, machte ihn berühmt und bereits zu Lebzeiten galt er als Volksheld.

Sein Leben

Mathias Kneissl - Foto: Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Mathias Kneissl - Foto: Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen

Mathias Kneißl wurde am 12.5.1875 in Unterweikertshofen als Sohn armer Gastleute geboren. Bereits als 16-jähriger wurde er das erste Mal eingesperrt, weil man Mitglieder seiner Familie des Opferstock-Diebstahls bezichtigte. 1892 starb sein Vater, als ihn die Polizei abholte, und Mathias Kneißl ging von nun an mit seinen Brüdern auf Raubzüge. Sein jüngerer Bruder schoss bei einem Festnahme-Versuch einen Polizisten an und starb nach vier Jahren Gefängnis an Schwindsucht. Mathias wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und saß seine Strafe ab. Nach seiner Entlassung 1899 arbeitete er in Nußdorf am Inn als Schreiner, doch schon ein halbes Jahr später wurde er von seinem Meister entlassen, weil der Gendarmerie-Kommandant darauf drängte und Kneißls Kollegen nicht mit ihm arbeiten wollten.

Aufgrund seines schlechten Rufs fand er keine neue Anstellung mehr und unternahm zusammen mit einem Komplizen Raubzüge und Einbrüche. Die Polizei suchte ihn zwei Jahre lang. Nach der Festnahme seines Komplizen setzte Kneißl seine Raubzüge allein und schwerbewaffnet fort. Bei einem Festnahme-Versuch wurden zwei Polizisten so schwer verletzt, dass sie später verstarben. Im März 1901 wurde Kneißl im Aumacheranwesen in Geisenhofen  von 60 Polizisten umstellt und beschossen. Kneißl erlitt einen schweren Treffer in den Unterleib.

Der Prozess und die Hinrichtung

Vor dem Schwurgericht in Augsburg fand vom 14. bis 19.11.1901 der Prozess gegen Mathias Kneißl statt. Ihm wurden zwei Morde, versuchter Totschlag, schwerer Raub und räuberische Erpressung vorgeworfen. Kneißl gab alle Taten zu, verneinte aber die Tötungsabsicht gegenüber den beiden Polizisten. Die Geschworenen befanden ihn daraufhin schuldig wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge, räuberischer Erpressung und schweren Raubes. Der Gerichtshof verurteilte den Räuber Kneißl wegen Mordes zum Tode. Der Oberlandesgerichtsrat Rebholz bat seinen Minister, das Urteil nicht vollstrecken zu lassen, aber Kneißl wurde am 21.2.1902 mit der Guillotine hingerichtet.

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