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NSU Prozess | Beate Zschäpe und die Platzvergabe

NSU Prozess | Beate Zschäpe und die Platzvergabe

Prozess beginnt heute
Prozess beginnt heute

Bevor der NSU Prozess überhaupt angefangen hat, ist er von Peinlichkeiten, Pannen und rechtlichen Problemen überschattet.

Nach dem ersten misslungenen Versuch der Verteilung der Presseplätze, der einen Sturm der Entrüstung vor allem in der türkischen Presse ausgelöste und das Bundesverfassungsgericht beschäftigte, ist auch der zweite Versuch im Grunde ein Fiasko.

Wie wurden die Presseplätze verteilt?

Nachdem beim ersten Mal das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ dazu führte, dass kein türkischer Pressevertreter einen Platz bekam, obwohl fast alle Opfer aus der Türkei stammen, wurden jetzt Plätze für die ausländischen Journalisten zur Verfügung gestellt und die Plätze für die deutschen Medien ausgelost. Nun ist ein Los-Verfahren grundsätzlich eine gerechte Methode, etwas zu verteilen, wenn es nicht für alle vorhanden ist. Trotzdem ist ein solcher Prozess nicht mit der Verteilung von Karten für ein Fußballspiel oder Ähnliches zu vergleichen.

[sws_green_box box_size=“640″]Durch die Verlosung verloren etliche große überregionale Medien die Möglichkeit, von diesem wichtigsten Neonnazi-Prozess zu berichten, obwohl sie Redakteure mit besonderer Kompetenz zu diesem Thema haben. So ging es zum Beispiel der „taz“, der „Welt“, der „Zeit“ und der FAZ“. Dafür bekam zum Beispiel die Online-Redaktion der „Brigitte“ einen Platz oder das Münchner Anzeigenblatt „Hallo München“. Und damit wurde auch der Losentscheid irgendwie zur Farce. [/sws_green_box]

Darüber hinaus gab es auch fachliche Pannen bei der Verlosung. Zum einen gab es Diskussionen darüber, ob die Medien immer im richtigen „Los-Topf“ landeten und zum anderen wurde ein freier Journalist ausgelost, der seine Bewerbung bereits vorher zurückgezogen hatte. In dem Fall wird nachgelost werden. Natürlich kann so etwas passieren, aber es bringt wieder Unruhe und Unsicherheit und im schlimmsten Fall verschiedene neue Klagen beim Bundesverfassungsgericht.

NSU-Prozess: Der Wahnsinn geht weiter

Heute ist der Prozessbeginn!

Einige der unzufriedenen Medien wie die „Zeit“, die „Welt“ und die FAZ haben sich schon entschieden, dass sie auf eine Klage verzichten wollen, um den Prozessbeginn nicht zu gefährden.

Andere werden versuchen, sich mit „Losgewinnern“ zu einigen, weil im Unterschied zum ersten Verfahren Tauschen von Plätzen diesmal erlaubt ist. Zwei Verfassungsbeschwerden freier Journalisten hat es aber schon gegeben. In einem Fall hat Karlsruhe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits abgelehnt, das zweite Verfahren ist noch anhängig.

Ob es noch mehr Klagen geben wird, bleibt abzuwarten. Ein ehemaliger oberster Richter des Bundesverfassungsgerichts hält es allerdings nicht für wahrscheinlich, dass diese Klagen Erfolg haben könnten. Das Verfahren sei zwar unglücklich, aber nicht rechtswidrig.

Pressekonferenz zur Platzvergabe beim NSU-Prozess am 29.04.2013


Auch wenn der Prozess nun wahrscheinlich termingerecht beginnt, ist sein Start katastrophal schlecht. Das muss dem OLG München zur Last gelegt werden. Es hätte wissen müssen, dass bei dem NSU Prozess das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit riesig sein würde.

Warum nicht ein größerer Saal ausgewählt wurde, und wieso die Videoübertragung in einen zweiten Saal nicht möglich sein soll, muss sich das Gericht fragen lassen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Prozessverlauf problemlos verläuft.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Stefan Dietrich

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