Von: Holger Schossig
Ein pflichtbewusster Bayer geht am Sonntag zur Wahl. Nein, es wird nicht schon wieder ein neuer Landtag gewählt, sondern es geht „nur“ um ein Volksbegehren. Abgestimmt wird über den blauen Dunst. Sprich: Wollen die Bayern ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, in Bierzelten und in Gaststätten oder eben nicht.
Die Regelung bisher:
- In öffentlichen Gebäuden wie Museen, Kinos oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen darf nicht geraucht werden, der Hausherr kann aber einen separaten Rauchbereich einführen.
- In Bierzelten und Festzelten darf geraucht werden.
- In Gaststätten darf nicht geraucht werden, wenn er über mehrere Räume verfügt, hier kann der Wirt aber einen Nebenraum als Raucherraum bestimmen. In Gaststätten mit nur einem Gastraum und mit einer Fläche von bis zu 75 Quadratmetern darf geraucht werden, wenn hier überwiegend Getränke ausgeschenkt werden. Über 75 Quadratmeter herrscht wiederum Rauchverbot.
Diese Regelungen sollen nun gekippt werden. Das Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz fordert ein generelles Rauchverbot, in allen Gaststätten, in allen Bierzelten, in allen öffentlichen Gebäuden. Das ist bereits in mehreren Bundesländern in Kraft und auch in vielen europäischen Ländern wird es schon so praktiziert. Nur in Bayern muss man mal wieder eine Extrawurst haben.
Für die über 9 Millionen Wahlberechtigten in Bayern geht es also am kommenden Sonntag an die Wahlurnen. Ein Kreuz und schon hat man entschieden. Das Interesse scheint groß, denn fast 10 Prozent der Wahlberechtigten haben schon Ihre Briefwahlunterlagen angefordert. Im Übrigen ist dieses Volksbegehren das erste seit 1997 in Bayern, ebenfalls durch einen Volksentscheid, der Senat abgeschafft wurde.
Man darf gespannt sein, ob Bayern mal wieder aus der Reihe tanzt. Aber wir kennen das ja: In Bayern ist eben alles anders!