Der Stoff erinnert schon fast an Mel Gibsons Rolle als New Yorker Taxifahrer Jerry Fletcher, der mit seiner Verschwörungstheorie bei der Staatsanwaltschaft auf taube Ohren stößt, offensichtlich aber in ein Wespennest gestochen hat.
Wäre es nicht so tiefernst, könnte man sagen, die Geschichte von Gustl Mollath wäre hollywoodreif. 7 Jahre sitzt er nun in der geschlossenen Psychiatrie in verschiedenen Einrichtungen in Straubing und in Bayreuth, weil ihm niemand glauben wollte und er jedem misstraut.
Zugegebenermaßen hat er getobt, ist handgreiflich gegen seine Frau (inzwischen Ex-Frau) geworden, der er vorwarf, in ein komplexes System des Schwarzgeldhandels verwickelt zu sein. Ja, er hat vermutlich 129 Reifen zerstochen, von Wagen bei Leuten, die er für mitschuldig am Schwarzgeschäft hält bzw. an Autos von Anwälten seiner Frau. Doch ist daraus, eine erzwungene Psychiatrieunterbringung abzuleiten?
Heribert Prantl zum Fall Gustl Mollath in der Sendung „quer“ (BR 29.11.2012)
Inhalt
Der Fall Mollath
Gustl Mollath führte eine Kfz-Werkstatt, seine Frau Petra arbeitete als Vermögensberaterin bei der HypoVereinsbank. 2003 eröffnet das Amtsgericht Nürnberg ein Strafverfahren gegen Mollath. Ihm wird gefährliche Körperverletzung gegen seine Frau, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung vorgeworfen.
Mollath wird für schuldunfähig erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort werden diverse Gutachten von Mullath angefertigt, die leider nicht für Ihne sprechen, sondern ganz im Gegenteil.
Die Gutachter folgern aus Mollaths Überzeugung, seine Frau sei an einem riesigen Schwarzgeldgeschäft in der Schweiz beteiligt, es läge eine psychische Erkrankung vor und stufen ihn als gemeingefährlich ein. Und weil Mollath von seiner Überzeugung nicht abrückt, ist auch seine Prognose schlecht, schließlich zeigt er keine Krankheitseinsicht. Der Anzeige Mollaths gegen seine Frau und gegen andere wird übrigens nicht nachgegangen.
Rechtsanwalt Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath
Lügen und Ungereimtheiten im Fall Mollath
Aufgrund der Vorwürfe von Mollath nimmt die Bank selbst Ermittlungen vor. Im internen Gutachten der Revisionsabteilung der HypoVereinsbank aus dem Jahre 2003 heißt es, Mollath besitze „Insiderwissen“. Die Bank reagiert mit der Kündigung von Petra Mollath und einem weiteren Mitarbeiter, bleibt aber sonst untätig.
Im November 2012 gelangt dieser Revisionsbericht an die Öffentlichkeit und damit wird die bayrische Justizministerin Beate Merk der Lüge überführt, die zuvor behauptet hatte, der Bericht bestätige Mollaths Anschuldigungen nicht.
Ein Anruf des Richters Otto Brixner bei der Finanzverwaltung bewirkte, dass Mollaths Anzeige nicht weiter verfolgt wird. Der Landeschef der bayrischen Steuerfahndung Roland Jüptner behauptet, es hätte nie eine Einflussnahme und auch keinen Aktenvermerk über das Telefonat mit Herrn Brixner gegeben. Am 7. März 2013 gibt er vor dem Landtag zu, dass es diesen Aktenvermerk gibt. Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich gesteht Flüchtigkeitsfehler im Fall Mollath ein, sieht aber keinen Grund für eine Neuverhandlung. Die Grünen und Freien Wähler fordern in einem Dringlichkeitsantrag Nerlich vom Fall Mollath wegen Befangenheit zu entbinden, damit dieser nicht über eine Wiederaufnahme des Verfahrens entscheiden kann. Am 07. März 2013 scheitert dieser Antrag wegen der fehlenden Stimmen der SPD.
Korruption – Justiz-Skandal- mit Justizministerin Beate Merk
Hoffnung für Mollath
Dennoch besteht Hoffnung für Gustl Mollath. Die durch die bayrische Justizministerin Merk im Dezember 2012 versprochene Wiederaufnahme des Falles Mollath kann nicht mehr länger hinausgezögert werden.
Zu offensichtlich sind Parteinahme und Verzögerungstaktik von Steuerbehörden und Justiz. Mollaths Anwalt Gerhard Strate hat im Februar nun selbst den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Die Öffentlichkeit ist nach drei Fernsehberichten und unzähligen Zeitungsberichten alarmiert. Der Fall Mollath könnte im Wahljahr zum Politikum werden.
Selbst die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte gegenüber der Presse: „Der Fall Mollath darf in die Rechtsgeschichte nicht als Justizskandal eingehen.“ Wie sehen Sie es? Kommentare sind erwünscht.
Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Borislav Marinic