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Hochwasser | Was übernehmen die Versicherungen?

Hochwasser | Was übernehmen die Versicherungen?

Was wird übernommen?
Was wird übernommen?

Immer wieder müssen im Sommer hunderte Menschen mit den Folgen von Hochwasserschäden kämpfen.

Dass man mit diversen Vorkehrungen das Hochwasser oder Flutschäden verhindern kann, ist in gewissen Regionen nicht möglich und muss – wohl oder übel – akzeptiert werden. Wichtig ist, dass man eine passende Versicherung hat, welche im Fall der Fälle auch einschreitet.

Doch was übernehmen die Versicherungen tatsächlich, wenn es sich um Hochwasserschäden handelt? Viele Versicherungen versichern hier die Bewohner erst gar nicht auf derartige Naturkatastrophen. Wichtig ist, dass – wenn eine Versicherung gefunden wird – diese auf Herz und Nieren geprüft wird. Denn niemand hat eine Freude mit einer Versicherung, wenn diese im Schadensfall keinen Cent bezahlen möchte. Natürlich hat der Versicherungsnehmer jedoch eine Bringschuld, sodass sehr wohl dokumentiert werden muss, welche Schäden entstanden sind und wie hoch der finanzielle Schaden tatsächlich ausgefallen ist.

Inhalte des Artikels
Die Versicherungssumme deckt oftmals nicht einmal die Hälfte
Die Dokumentation des Schadens ist unerlässlich

Die Versicherungssumme deckt oftmals nicht einmal die Hälfte

Wer sich gegen Hochwasser versichern lässt – dieser Part ist oftmals bei Elementarversicherungen im Punkt „Naturkatastrophen“ eingetragen – der hat in der Regel einen Versicherungsschutz von 500€ pro Quadratmeter. Das sind natürlich Beträge, die durch Hochwasser leicht überschritten werden können. Denn sollte tatsächlich das Haus geflutet werden, so entstehen leicht Schäden zwischen 30.000 Euro und 100.000 Euro.

Nasse Keller, kaputte Möbel sowie auch die Reparaturen können hier sehr wohl astronomische Höhen erreichen. Aus diesem Grund bietet auch immer wieder die öffentliche Hand – Bund und Länder wie Gemeinden – aus dem Katastrophenfonds Unterstützungen an, sofern tatsächlich das Hochwasser einen hohen finanziellen Schaden anrichtet. Doch die öffentliche Hand dient nicht als Versicherung selbst. Denn wer versäumt hat eine Versicherung abzuschließen, der hat Pech gehabt. Hier können die Länder wie Gemeinden sehr wohl sagen, dass es grundsätzlich die Pflicht ist, dass das Haus gegen Katastrophen versichert wird.

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Die Dokumentation des Schadens ist unerlässlich

Wichtig ist natürlich auch die Dokumentation der Schäden sowie auch eine rasche Meldung an die Versicherung bzw. den Berater oder den Makler.

Denn desto früher der Schaden gemeldet wird, desto früher reagiert auch die Versicherung darauf. Als Erstes sollten Bilder von den zerstörten Gegenständen angefertigt werden. Wie hoch stand das Wasser, welche Auswirkungen sind dadurch entstanden; eine Dokumentation über den Einsatz von Hilfskräften (Feuerwehr) ist ebenfalls wichtig, da nachvollzogen werden muss, wie lange die Rettungsaktion gedauert hat.

Wäre es – sofern die Feuerwehr früher verständigt geworden wäre – möglich gewesen, nun beschädigte Teile zu retten? Danach sollten Bilder von zerstörten Möbeln oder Geräten angefertigt werden. Zudem muss der Versicherungsnehmer auch darauf achten, dass er eine Kostenschätzung angibt. Desto höher der Schaden ist, desto genauer prüft natürlich die Versicherungsgesellschaft und kann auch einen Sachverständigen entsenden, damit dieser ein Gutachten über den tatsächlichen Schadenswert anfertigt. Die Schadensmeldung sollte unverzüglich an die Versicherung weitergeleitet werden. Hier ist es ratsam, dass nach wenigen Tagen nachgefragt wird, ob diese auch erhalten wurde, sodass man sich sicher sein kann, dass auf dem Postweg „keine Probleme“ auftraten.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Falko Matte

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