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E-Zigarette in Bayern heiß umstritten

E-Zigarette in Bayern heiß umstritten

E-Zigarette
E-Zigarette

Als erstes Bundesland trat in Bayern das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz zum Gesundheitsschutz für Nichtraucher durch eine rauchfreie Umwelt bereits im August 2010, abgestimmt per Volksentscheid, in Kraft.

Zum Ärgernis der etwa 2,5 Millionen bayerischen Raucher repräsentieren sich die Bayern allgemein als besonders penibel und kleinkariert. Trotz oder dennoch dieser Tendenz bleibt das Nichtraucherschutzgesetz umstritten.
[sws_yellow_box box_size=“640″]Inhaltsangabe
E-Zigarette in Bayern heiß umstritten
Konventionelle Tabakzigarette und E-Zigarette im Vergleich
Liquid als Träger des Risikos?
Quelle der Recherche
welt.de
egogreen-liquids.de
deutsche-apotheker-zeitung.de [/sws_yellow_box]

Auch das Aufkommen der E-Zigarette im Jahre 2006, die ein Teil der konventionellen Tabakraucher in Bayern als Chance zum Umstieg auf die innovative Form verleitete, konnte diese Umstrittenheit keineswegs minimieren. Aufgrund dessen, dass die möglichen Gefahren der E-Zigarette bis heute noch weitgehend ungeklärt sind, ist und bleibt der Konsum der E-Zigarette als Alternative zum Tabakkonsum höchst umstritten. Aus diesem Grund sind auch bis heute die Auflagen für den Verkauf von E-Zigaretten in Bayern streng reglementiert. Aufklärungsbedarf über die gesundheitlichen Folgen des innovativen Tabakgenusses, sind also durchaus vonnöten, denn kaum einer scheint über die möglichen Gefahren genaue Auskünfte geben zu können.

Schon vor einem Jahr ein Thema: Streit um elektrische Zigaretten

Konventionelle Tabakzigarette und E-Zigarette im Vergleich

Die E-Zigarette erscheint auf den ersten Blick durch ihre Gestalt, durch ihre Größe, Farbe und ihr Glut-LED-Lämpchen einer herkömmlichen Tabakzigarette zu verwechseln ähnlich. Einziges Unterscheidungsmerkmal ist der lästige, stinkende Qualm, den die E-Zigarette nicht absondert.

Der Qualm einer E-Zigarette stinkt nicht, sondern gibt im Gegenteil sogar aufgrund der Geschmacksvielfalt eine Vielzahl angenehmer Gerüche frei. Doch verschwinden mit dem stinkenden Qualm auch die Schadstoffe?

Einige Raucher, die bereits auf die elektronische Variante umgestiegen sind, verneinen, wenn auch mehr aus selbstschützenden- als aus wissenschaftlich fundierten Gründen vehement diese Frage. Hauptargument für die Unbedenklichkeit der E-Zigarette bei öffentlichen Debatte ist dabei die Tatsache, dass beim Rauchen einer E-Zigarette kein Tabak verbrannt wird. Dies allein sei schon Grund genug, die E-Zigarette als gesünder einzustufen als die normale Zigarette.

Kritiker des WHO, die ihr gesundheitliches Bedenken gegenüber der E-Zigarette von Beginn an äußerten, erkennen dieses Argument nicht an. Um die Pro- und Gegenargumentation im Hinblick auf die Gefahren der E-Zigarette einschätzen zu können, ist eine Auseinandersetzung mit der Funktionsweise einer elektronischen Zigarette unausweichlich. Bei einer E-Zigarette wird die Flüssigkeit Liquid, die Nikotin enthalten kann, durch einen Akku erhitzt. Der Dampf, der entsteht, ist dabei eine Folge dieser Hitzezufuhr. Nikotin ist unzweifelhaft gesundheitsschädlich, da es aber eben auch E-Zigaretten gibt, die kein Nikotin, sondern aromatische Stoffe nutzen wie Schokolade oder Banane, bleibt es strittig. Manch ein hat die E-Zigarette bereits aufgrund des fehlenden Tabaks und der strengen Richtlinien zum Arzneimittel erkoren. Dennoch gilt, die E-Zigarette ist kein Medizinprodukt.

Liquid als Träger des Risikos?

eZigarette rauchen
eZigarette rauchen

Die gesundheitliche Bedenken von Kritikern wird dem Liquid der E-Zigarette zugeschrieben. Problematisch erscheint bis heute die diffuse Rechtslage in der Bundesrepublik. Aufgrund der Kulturhoheit sind gesundheitliche Zulassungsbeschlüsse Ländersache. So fällt Liquid in Bayern bisher unter das Arzneimittelschutzgesetz. Der bayerischer Regierungssprecher Schuster stigmatisierte die E-Zigarette damit auch zum Medizinprodukt.

Eine E-Zigarette sei ein intervenierende Mittel zur Raucherentwöhnung im Sinne eines oralbefriedigenden Ersatzes ähnlich wie Raucherkaugummis oder -pflaster. Aus dieser Etikettierung folgt, dass in Bayer E-Zigaretten nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Dies wurde jetzt aktuell durch das Verwaltungsgericht München jedoch angezweifelt und gab damit einem Händler recht, dem eine Lieferung beschlagnahmt wurde und dagegen geklagt hatte.

Die rechtliche Problematik resultiert übrigens auch daraus, dass die inhaltliche Zusammensetzung der Stoffe der E-Zigarette je nach Produkt sehr unterschiedlich ausfallen kann. Aus diesem Grund ist eine pauschale Aussage über die Gefahren des Inhaltsstoffes Liquid kaum möglich. Bislang gilt in Bayern aber die Regelung, dass E-Zigaretten nur dann verkauft werden sollen, wenn sie kein Nikotin enthalten. Nikotinhaltige E-Zigaretten sind hingegen zulassungspflichtig. Auch das Liquid, das in allen E-Zigaretten enthalten ist, ist laut einiger Gesundheitsexperten bedenklich, weil die genauen Risiken der unterschiedlichen Liquidgemische noch bei Weitem unerforscht sind und Langzeitschäden vielfach auf Erfahrungswerten beruhen, die zu dieser Zeit noch nicht möglich sind.

Im Propylenglykol, einem Stoff des Liquid, wird dabei als eine der Hauptgefahren für mögliche Lungenerkrankungen angesehen. Das auch in anderen öffentlich zu erwerbenden Konsumgütern wie Frostschutzmittel, Zahnpasta und Reinigern enthaltene Propylenglykol ist ein Zusatzstoff, der für den Qualm der E-Zigarette verantwortlich.

Über diese geruchlose Chemikalie ist bereits bekannt, dass sie in größeren Mengen zu Reizungen und Rötungen der Haut führen kann.

In geringen Konzentrationen gilt der Zusatzstoff dennoch als unbedenklich, was sich auch am Einsatz in Pflegeprodukten nachweisen lässt. Die Gefahren, die der Konsum einer E-Zigarette aufgrund des Liquids in sich birgt, sind bis heute eher präventive Maßnahmen auf des geringen Forschungsstandes und der einhergehenden Unsicherheiten. Für die Raucher und Nichtraucher gilt es, dieses Forschungsdesiderat schnellstmöglich zu schließen und damit auch die Umstrittenheit der E-Zigarette aufzulösen. Bis dahin ist es die gesundheitlich sicherere Positionierung, der E-Zigarette ein gesundheitsgefährdendes Risiko zuzusprechen.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Elvira Gerecht
Mitte-Links: ©panthermedia.net Miriam Dörr

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