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Rauchen in Bayern – Aktuelle Gesetzeslage

Rauchverbot in Bayern
Rauchverbot in Bayern

„In Bayern ist man schon verdächtig, wenn man zu viele Zwei-Euro-Münzen im Geldbeutel hat“. Mit solchen Witzen amüsiert man sich außerhalb des Freistaats über dessen rigorose Rauchverbotsgesetze.

Zu Recht, denn immerhin rauchen noch was ein Viertel aller Deutschen. Erschreckend ist dabei die Tatsache, dass aufgrund des schädlichen Qualms jedes Jahr über 250 000 Menschen, an dessen Folgen sterben müssen. Das ist so viel, dass dringen etwas dagegen gemacht werden muss.

Zwar ist der Gesundheitsschutz auch in NRW und Niedersachsen ein großes Thema, doch wohl niemand diskutiert so leidenschaftlich darüber, wie die Süddeutschen. Aber was genau besagen die bayrischen Nichtraucherschutzgesetze und welche Alternative haben Raucher, die auch in Bayern nicht auf ihren Nikotingenuss verzichten möchten?

Schwere Zeiten für Raucher | Bayern: Rauchverbot auf Ausflugsdampfern

E-Zigaretten als Alternative zur Tabakzigarette in Bayern

Für alle Raucher gibt es eine gute Nachricht: E-Zigaretten fallen nicht unter die Rauchverbotsgesetze. Bei E-Zigaretten inhaliert der Benutzer ein Liquide – eine Art Gemisch aus verschiedenen Aromastoffen. Wahlweise gibt es die E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin.

Ein weiterer Vorteil der elektronischen Zigarette ist die Geschmacksvielfalt, die durch die unterschiedlichen Aromastoffe erreicht wird. Beim Inhalieren des Liquids atmet der Raucher das Nikotin ein, jedoch nur einen sehr kleinen Teil davon wieder aus.

Wissenschaftler sind daher der Meinung, dass von E-Zigaretten keine Gefahr für Passivraucher ausgeht. So kann man seine Nikotinsucht befriedigen, ohne seine Umwelt schädlichen Stoffen auszusetzen. Deshalb finden auf die E-Zigaretten die Regeln zum Nichtraucherschutz in Bayern auch keine Anwendung.

E-Zigarette als Alternative?
E-Zigarette als Alternative?

Aber nicht nur die Gesundheit der Passivraucher profitiert von dieser Zigarettenform – während bei einer herkömmlichen Zigarette bis zu 4000 mitunter schädliche und krebserregende Stoffe durch die Verbrennung entstehen, gehen von E-Zigaretten laut aktuellen Studien keine langfristigen Gefahren aus.

Gut ist auch, dass man je nach Bedarf lediglich einzelne Züge inhalieren kann. So spart man Geld und kann jederzeit zwischendurch einen Zug genießen.

Das Rauchen von E-Zigaretten ist sogar auf vielen Flügen und Zugfahrten erlaubt, was für viele Raucher eine enorme Erleichterung darstellt. Die neuartigen E-Zigaretten könnten also durchaus eine echte Alternative zum Rauchen sein, wenn es denn überhaupt sein muss. Besser ist es natürlich, komplett aufzuhören. Für Ein- und Umsteiger sind jedoch gerade die Internetshops sehr interessant, wie man bei dem verlinkten Beispiel sehen kann. Die Preise sind in der Regel wesentlich günstiger als im regulären Handel und es lässt sich eine Menge Geld sparen. Auch das Vergleichen der verschiedenen Anbieter kann sich lohnen. Man muss nur darauf achten, dass man Ware aus Deutschland erhält und das die Seite seriös ist.

E-Zigarette – Meine Erfahrungen mit Dampfer und ego-t Test aus Anfängersicht

Nichtraucherschutz in Bayern

Ein Volksentscheid setzte in Bayern 2009 das deutschlandweit strengste Rauchverbot gegen den eigenen Landtag durch, das auch einer dagegen eingelegten Verfassungsbeschwerde durch Gastwirte standhielt.

Seit dem ist das Rauchen normaler Zigaretten in sämtlichen Gaststätteninnenräumen ohne Ausnahme untersagt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern dürfen in Bayern auch keine Raucherclubs gegründet werden. Selbst geschlossene Nebenräume in Gaststätten dürfen nicht zu Raucherbereichen erklärt werden. Selbiges gilt auch für geschlossene Pavillons und Zelte im Freien.

Noch nicht einmal mehr in Shisha-Bars dürfen tabakhaltige Wasserpfeifen geraucht werden.Bei Verstößen gegen die sehr strikten Regelungen drohen den Gaststättenbetreiber sowie dem Tabakkonsumenten empfindliche Bußgelder, unter Umständen kann eine Gaststättenerlaubnis sogar widerrufen werden. Diese Gesetze machen nicht nur das Rauchen in Bayern in der Öffentlichkeit praktisch unmöglich, für Gaststättenbetreiber sind sie sogar existenzgefährdend. Eigentlich ist es eine gute Sache, so gegen das Rauchen vorzugehen, doch sollte man dem Einzelnen auch mehr Eigenverantwortlichkeit zugestehen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Roger Jegg
Mitte-Links: ©panthermedia.net Miriam Dörr

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