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Die Nürnberger Prozesse – das Ende des Nationalsozialismus

Die Nürnberger Prozesse – das Ende des Nationalsozialismus

Von: Holger Schossig

Im Saal 600 des Nürnberger Justizpalastes finden noch heute große und aufsehenerregende Prozesse statt. Bisher kam aber keiner mehr an die Prozesse ran, die dort vom 20. November 1945 bis zum 14. April 1949 abgehalten wurden. Die Nürnberger Prozesse bildeten den Abschluss des Nationalsozialismus in Deutschland. Das Dritte Reich war damit endgültig vorbei, die Verantwortlichen wurden zur Rechenschaft gezogen.

Acht der 24 Hauptangeklagten. vorne v.l.n.r.: Göring, Heß, von Ribbetrop, Keitel, hinten v.l.n.r.: Dönitz, Rader, von Schirach, Sauckel - Foto: United States Government

Vor 1945 waren Namen wie Hermann Göring, Rudolf Heß, Martin Bormann, Joachim von Ribbentrop, Alfred Jodl, Albert Speer und Julius Streicher eng mit der deutschen Führung unter Adolf Hitler verbunden. Sie waren die führenden Kräfte in Deutschland und maßgeblich mitverantwortlich, dass es überhaupt zum Zweiten Weltkrieg gekommen ist.

Die ganze Welt blickte damals nach Nürnberg. Fernsehen gab es noch nicht, dafür berichteten rund 250 Berichterstatter von Zeitung und Rundfunk über die Prozesse. Einige der Angeklagten setzten sich noch auf der Anklagebank in Szene und sahen sich zu Unrecht angeklagt. Andere blickten starr vor sich hin, sagten den ganzen Prozess über kaum ein Wort und wussten vermutlich schon, was auf sie zukommen wird. Der Prozess gegen die 24 Hauptangeklagten endete schließlich nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer mit zwölf Todesurteilen und sieben Haftstrafen. Freigesprochen wurden Hans Fritzsche, Franz von Papen und Hjalmar Schacht. Robert Ley beging vor Prozessbeginn Selbstmord, das Verfahren gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. Das Todesurteil an Hermann Göring konnte nicht vollzogen werden, da er sich mit einer Zyankalikapsel selbst tötete. Auch gegen Martin Bormann konnte das Urteil nicht vollstreckt werden, da er noch während des Zweiten Weltkrieges starb, was man allerdings erst im Jahr 1972 erfuhr, als man seine Leiche bei Ausgrabungen in Berlin fand.

Saal 600 während des Hauptprozesses am 30.9.1946 - Foto: Bundesarchiv, Bild 183-H27798 / CC-BY-SA

Die Anklage gegen die Kriegsverbrecher wurde in vier Punkten zusammengefasst: Verschwörung und Umgestaltung Deutschlands durch die Nationalsozialisten in eine totalitäre Diktatur, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jede der vier alliierten Mächte stellte einen Ankläger. Angeklagt waren außerdem die Organisationen SS, SD, SA, Gestapo, Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht, Reichskabinett und der Führerkorps der NSDAP.

Mit dem Ende der Verhandlung gegen die Hauptangeklagten waren die Nürnberger Prozesse aber noch nicht beendet. Es folgten zwölf weitere Prozesse, die sogenannten Nachfolgeprozesse, die bis ins Jahr 1949 dauern sollten. Darunter der Ärzte-Prozess gegen 20 KZ-Ärzte, der Krupp-Prozess gegen den Krupp-Konzern und auch der Prozess Oberkommando der Wehrmacht. Dieser war auch der letzte der Nürnberger Prozesse.

Seit dem 21. November 2010 hat die Stadt Nürnberg den Prozessen, die eine Aufarbeitung des Unrechts in einer Zeit waren, in der viele den Sinn für Gerechtigkeit verloren hatten, ein eigenes Museum gewidmet. Das Memorium Nürnberger Prozesse ist im Nürnberger Justizpalast zu finden. Bei dieser Gelegenheit kann auch der Saal 600 besichtigt werden, sofern er geöffnet ist und in ihm nicht gerade eine Verhandlung stattfindet.

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