1. Startseite
  2. »
  3. Produktratgeber
  4. »
  5. Finanzielle Hilfen für Schwangere in Bayern

Finanzielle Hilfen für Schwangere in Bayern

Finanzielle Hilfen für Schwangere in Bayern

Staatshilfen fürs Kind!
Staatshilfen fürs Kind!

Kein anderes Ereignis im Leben einer Frau bzw. einer Familie ist einschneidender als das einer Schwangerschaft. Zu den vielen Fragen, welche die weitere Lebensplanung betreffen, gesellen sich auch Unklarheiten und Zweifel bezüglich der Finanzen.

Wie in vielen anderen Bereichen ist es auch in diesem nicht leicht, den Überblick zu behalten. Die bekannteste Unterstützung auf Bundesebene ist sicherlich das Kindergeld.

Das Kindergeld beträgt mindestens 184 Euro und steigt ab dem dritten Nachkommen leicht an. Zu beantragen ist es über die Kindergeldstelle der örtlichen „Agentur für Arbeit“ (www.arbeitsagentur.de). Schon deutlich weniger in der öffentlichen Wahrnehmung präsent ist der Kinderzuschlag. Dieser bietet Eltern mit niedrigem Einkommen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von maximal 140 Euro im Monat. Da einige Sonderregelungen zu beachten sind, lohnt eine Beratung über die Agentur für Arbeit bzw. eine Erstinformation über www.kinderzuschlag.de.

Steuer 2012: Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld als Bundesleistungen

Den höchsten Anteil am staatlichen Fördertopf macht für die meisten Familien oder Alleinerziehenden das sogenannte Elterngeld aus. Es bemisst sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens und beträgt maximal 1.800 Euro pro Monat.

Die Berechnung ist komplex – gleichwohl bringt eine frühzeitige Beschäftigung mit der Thematik in vielen Fällen Vorteile von einigen Hundert Euro. So ist beispielsweise ein rechtzeitiger Wechsel in eine günstige Steuerklasse bei Verheirateten eine einfache und effektive Möglichkeit, die Leistungshöhe positiv zu beeinflussen.

Ein sehr guter Rechner findet sich auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums (www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner.html), die Antragstellung in Bayern erfolgt am Bequemsten über ein eigenes Webportal (https://www.elterngeld.bayern.de). Eine Sonderrolle nimmt das Mutterschaftsgeld ein, welches 6 Wochen vor der Geburt sowie 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt gezahlt wird.

Ausbau der Kinderkrippen in Bayern – Bayern

Hierbei handelt es sich nicht um eine staatliche, sondern um eine von der Krankenkasse und gegebenenfalls dem Arbeitgeber gezahlte Leistung. Eine rechtzeitige Absprache mit der Krankenkasse bzw. mit dem Personalbüro ist ratsam, hier erfolgt in aller Regel auch eine kompetente Beratung.

Bayerische Spezialitäten

In der Regel im Anschluss an das bundesweit einheitlich geregelte Elterngeld wird das sogenannte Landeserziehungsgeld ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um eine einkommensabhängige Leistung, welche eine Unterstützung für Antragsberechtigte mit eher niedrigen Einkommen bietet.

Werdende Mütter, die sich in einer problembehafteten Lebenssituation befinden, können nach einer Beratung durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (in der Regel an den Landratsämtern angesiedelt) vielfältige Hilfsangebote erhalten.

Da es sich nicht um über Paragraphen und Normen geregelte Unterstützungen handelt, besteht bei der Ausgestaltung großer Spielraum: Egal, ob es um Schenkungen, zinslose Darlehen, Möbel oder andere Sachleistungen geht, der Nutzen für Mutter und Kind steht absolut im Vordergrund.

35 Wiso Elterngeld alles darüber + wie es funktioniert.

Weitere Leistungen je nach Lebenssituation

Viele weitere finanziellen Leistungen basieren auf gesetzlichen Regelungen, die nicht direkt einen Bezug zur Schwangerschaft haben. So werden zum Beispiel Leistungen für Arbeitslose diesen besonderen Umständen angepasst.

Aber auch durch Wohngeld oder Unterhaltsvorschussleistungen kümmert sich Staat oder Freistaat um werdende Mütter und deren Familien. Um einen umfangreichen Überblick über die entsprechenden Regelungen zu erhalten, lohnt ein Blick auf www.schwanger-in-bayern.de.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net GRAZVYDAS JANUSKA

Ähnliche Beiträge