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Gericht genehmigt Grabsteine aus Kinderarbeit

Gericht genehmigt Grabsteine aus Kinderarbeit

Von: Holger Schossig

foto-holger-210Die Stadt Nürnberg ist bekanntlich die Stadt der Menschenrechte. Unter anderem aus diesem Grund wurde im Juli letzten Jahres der Passus in der städtischen Satzung, was die Aufstellung von Grabsteinen betrifft, geändert. So durften im Nürnberger Stadtgebiet nur noch Grabsteine aufgestellt werden, die „nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden“. Eine gute Idee, dachte die Stadt – bis jetzt.

Grabsteine aus Kinderarbeit sind legitim - Foto: © Ostermayer / PIXELIO
Grabsteine aus Kinderarbeit sind legitim - Foto: © Ostermayer / PIXELIO

Denn ein Steinmetzbetrieb aus dem Großraum hat dagegen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht – und Recht bekommen! Die Satzung muss somit wieder geändert werden. Als Begründung gaben die Richter an, dass eine Kommune nicht das Recht habe, weltpolitische Probleme auf diese Art zu lösen. Es fehle die gesetzliche Ermessungsgrundlage. Dabei handele es sich um keine Angelegenheit der Stadt Nürnberg, die damit einrichtungsfremde Zwecke, in diesem Fall die Bekämpfung der weltweiten Kinderarbeit, verfolgt. Wie die Stadt nun weiter vorgeht, ist noch nicht geklärt. Sie appeliert allerdings an die Menschen, beim Kauf von Grabsteinen darauf zu achten, dass diese nicht von Kindern hergestellt wurden. Hier solle man besonders die Zertifikate unter die Lupe nehmen. Die Stadt Nürnberg überlegt nun, eine Verfassungsklage einzureichen.

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