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Fall Jens Frohne | Vom Zeugen zum Verbrecher

Fall Jens Frohne | Vom Zeugen zum Verbrecher

Zwangshaft wegen Zeugenaussage
Zwangshaft wegen Zeugenaussage

Jens Frohne ist wohnhaft in Freising und 49 Jahre alt. Im Jahr 2004 hat er viel Zivilcourage bewiesen.

Er hielt in der Nacht mit seinem Auto an, nachdem er einen Unfall auf der A 92 bemerkt hatte und leistete dort Erste Hilfe. Weil sich die Beteiligten des Unfalls wegen des Schadenersatzes nicht einigen konnten, musste Herr Frohne als Zeuge vor Gericht erscheinen.

Dabei ist ihm einmal der Fehler unterlaufen, dass er einen Termin irrtümlicherweise verpasste und nicht, wie vereinbart erschien. An diesem Tag hatte er für eine neue Stelle ein Probearbeiten abgehalten und den Termin darüber wohl vergessen, wie er selbst offen zugab. Ein fataler Fehler, wie sich hinterher für ihn rausstellen sollte.

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Das Vorgehen der Polizei

An einem Sonntagabend klingelte es dann plötzlich an der Haustür von Jens Frohne. Er wollte gerade seinen Sohn zu Bett bringen. Doch daraus wurde leider nichts. Vor der Tür stand die Polizei, die ihn wegen des erneuten Gerichtstermins mitnahmen.

Da er zuvor einen Termin versäumt hatte, wollte der Richter wohl sichergehen, dass er auch wirklich erscheinen würde. Daher erließ er vorsorglich eine Anordnung für die Verhaftung über Nacht. So musste er seinen Sohn schnell bei Verwandten unterbringen und dann die ganze Nacht in einer Zelle verbringen.

Zudem konnte er am nächsten Tag nicht, wie mit dem Chef abgemacht, arbeiten gehen. Und alles Dies, weil er einmal einen Aussagetermin verpasst hatte. Wie ein Schwerverbrecher habe er sich gefühlt, sagte Herr Frohne. Warum der Richter diese Anordnung in einem Fall gab, wo der jetzt Beschuldigte eigentlich nur als Zeuge aussagen sollte und kein Verbrechen begangen hatte ist schwer zu sagen.

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Der Fall

Natürlich hat der Richter nicht direkt falsch gehandelt, da er sich auf den § 51 berufen hat. In diesem steht drin, dass man einen Zeugen vorführen lassen kann, wenn sie unentschuldigt bei einem Gerichtstermin gefehlt haben.

Die Sprecherin des Richters lies verlauten, dass Jens Frohne zwei weiteren Einladungen zu Terminen, welche er mit der Post zugeschickt bekam, nicht gefolgt sei. Dies bestreitet Herr Frohne allerdings. Laut ihm hätte er erst am Tag seiner Verhaftung von den weiteren entsprechenden Einladungen gehört.

Vermutlich lag der Fehler bei der Post, die schon bei einem vorausgegangenen Brief Fehler bei der Adresse gemacht hatte. Er ist immer noch sehr verärgert über diese Behandlung, die ihm widerfahren ist. Trotzdem würde er sofort wieder helfen, wenn er gebraucht würde. Da ist er sich auch jetzt noch sicher.

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Fazit: Die Zivilcourage eines Menschen sollte auf diese Art und Weise nicht „belohnt“ werden. Immerhin hätte es auch gereicht, wenn der Richter eine Geldstrafe auferlegt hätte. Zumindest hätte überprüft werden müssen, ob die Post tatsächlich angekommen ist.

Amtliche Briefe müssen in der Regel doch auch per Einschreiben verschickt werden. Das überzogene Verhalten in diesem Fall ist auf keinen Fall nachvollziehbar und schon beinahe skandalträchtig. Die Polizisten haben hier eindeutig nicht nachgedacht, sondern einfach nur einen Befehl ausgeführt.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Allan Swart

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