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Wasser, Hopfen und Malz – das Bayerische Reinheitsgebot

Wasser, Hopfen und Malz – das Bayerische Reinheitsgebot

Von: Eranie Funderburk

foto-eranie-25Bayern ohne Bier wäre wie die Nordsee ohne Wasser. In Bayern wird das Bier zelebriert. Es ist nicht nur einfach ein Getränk, mit dem man seinen Durst stillt, in Bayern ist das Bier ein Lebensmittel und es hat eine lange Tradition, die noch heute gepflegt wird.

Das Bier selbst besteht hauptsächlich aus den Grundzutaten Hopfen, Malz und Wasser. Der Zusatz von Hefe unterstützt die Gärung. 4,5 bis 6 Prozent beträgt der Alkoholgehalt eines Bieres. Man vermutet, dass die Bezeichnung Bier vom lateinischen Wort „Biber“ stammt, welches übersetzt „Getränk“ heißt. Die ersten Bierbrauer gab es in Altmesopotamien. Auch die Ägypter tranken eine Art Bier und die Römer nannten das Getränk „Cervesia“. Bei den Kelten trank man „Korma“.

Ohne Hopfen geht es nicht - Foto: © Heike Hering / PIXELIO
Ohne Hopfen geht es nicht - Foto: © Heike Hering / PIXELIO

Im Mittelalter übernahmen die Klosterbrauereien das Brauen und hier wurde zum ersten Mal Hopfen verwendet. Nachdem man damals nicht viel zu Essen hatte, wurde von Jung und Alt viel Bier getrunken, denn Bier hat viele Kalorien und war so gut wie keimfrei. Im Spätmittelalter hatten sich die Brauereien weit verbreitet und man braute das Bier mit obergäriger Hefe.

1841 wurde das erste untergärige Bier gebraut. Adolf Mautner und Anton Dreher waren die Pioniere der Brauerei des untergärigen Lagerbieres, welches in Kühlhäusern gelagert wurde. 1842 wurde dann die Pilsener Brauart erfunden. Hier wird das Bier mit Malz gebraut. Das Bier gärt sehr langsam und lagert dabei in tiefen Höhlen oder Kellern.

Schon im Mittelalter wurden Verordnungen erlassen. Aufgrund von Gutrechten erhielten Brauer das Recht, nach bestimmten Kriterien zu brauen. 1156 verlieh Friedrich Barbarossa der Stadt Augsburg das Stadtrecht. Hierbei wurde zum ersten Mal auch schriftlich vermerkt, wie das Bier gebraut werden durfte. 1348 wurde in Weimar niedergeschrieben, dass Brauer nichts anderes als Hopfen und Malz beim Brauen verwenden dürfen. 1393 erließ man in Nürnberg ein Gesetz das besagte, dass zum Bierbrauen nur Gerste genutzt werden durfte.

Zu einer zünftigen Brotzeit gehört natürlich das Bier - Foto: © Rotus / PIXELIO
Zu einer zünftigen Brotzeit gehört natürlich das Bier - Foto: © Rotus / PIXELIO

1443 entstand in Weißensee in Thüringen das Wirtshausgesetz. Bier durfte hier nur mit Wasser, Hopfen und Malz gebraut werden. Zwölf Stadträten wurde in München 1363 die Bieraufsicht überantwortet und 1447 erließen diese ein Gesetz, dass im Münchner Bier nur Wasser, Hopfen und Gerste enthalten sein durften. Ab 1493 war es den Brauereien des Herzogtums Bayern-Landshut nur noch erlaubt ihr Bier mit Hopfen, Malz und Wasser zu brauen.

Das Bayerische Reinheitsgebot trat am 23. April 1516 in Kraft. Der bayerische Herzog Wilhelm IV. erließ das Gebot in Ingolstadt an der Donau. Neben den Preisen für das Bier wurden hier auch die genauen Inhaltsstoffe festgeschrieben, die beim Brauen von Bier verwendet werden dürfen. Diese Inhaltsstoffe waren Wasser, Hopfen und Malz. Diese Regelung galt ab diesem Zeitpunkt für ganz Bayern

Am besten schmeckt´s in geselliger Runde - Foto: © Uwe Steinbrich / PIXELIO
Am besten schmeckt´s in geselliger Runde - Foto: © Uwe Steinbrich / PIXELIO

Ab 1906 galt das Reinheitsgebot in Teilen für das gesamte Deutsche Reich und seit 1952 gilt im Reinheitsgebot der Bundesrepublik Deutschland, dass Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser für die Herstellung von untergärigem Bier und weitere Malzsorten, bestimmte Zuckersorten und Farbstoffe für die Produktion von obergärigem Bier verwendet werden müssen. Hobbybrauer sind von diesen Gesetzmäßigkeiten befreit, da sie nur kleine Mengen Bier brauen. Seit 1993 gilt das Deutsche Reinheitsgebot als vorläufiges Biergesetz. Importiertes Bier muss nicht nach diesen Vorschriften gebraut sein und kann trotzdem in Deutschland verkauft werden.

In Bayern wird der Tradition nach dem Bayerischen Reinheitsgebot zu brauen noch nachgegangen und es existieren noch sehr viele Hausbrauereien, Dorfbrauereien und Klosterbrauereien. In Franken gibt es heute noch die meisten Brauereien. Insgesamt sind es um die 300 Stück. Vor allem die Biersorten aus Oberfranken sind sehr bekannt und besonders beliebt. Aber auch in Mittelfranken und Unterfranken, sowie in der Oberpfalz, in Schwaben, Oberbayern und in Niederbayern gibt es eine Vielzahl an kleinen aber feinen Brauereien, die noch nach alter Tradition brauen und wer dort einen Krug oder eine Maß Bier trinkt, der wird nie wieder ein anderes Bier trinken wollen, denn in Bayern ist das Bier eine Tradition, die tief verwurzelt ist und die noch in Zukunft gelebt werden wird. Noch mehr Informationen über das Bier und die Bierbrauerei gibt es beim Bayerischen Brauerbund.

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